Arbeitsentgelt

Der Begriff Arbeitsentgelt definiert den Bruttolohn eines Arbeitnehmers für Arbeit aus einer nicht selbständigen Tätigkeit. Vom Bruttolohn werden Abgaben wie die Lohnsteuer, Kirchensteuer, Krankenkassenbeitrag, Rentenbeitrag und Arbeitslosenversicherung abgezogen um auf das Nettoarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers zu kommen. Dieser Betrag ist der Betrag, den ein Arbeitnehmer frei zur Verfügung hat. Im Gegensatz zum Arbeitsentgelt bildet sich bei Selbständigen das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Arbeitsentgelt resultiert immer aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis.


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