Ein Werk ist ein Industriebetrieb, der sich mit der Herstellung von Produkten befasst und über mechanisierte und/oder automatisierte Geräte verfügt, die für die Durchführung von Produktionsvorgängen erforderlich sind. Sie wird nach der Art der produzierten Waren klassifiziert (Ziegelwerk, Hüttenwerk, Molkerei, Gerberei, Rohrindustrie, Automobilwerk usw.). Die Produkte, die das Werk herstellt, können sowohl für den B2B-Bereich (Unternehmen) als auch für den B2C-Bereich (Endverbraucher) konzipiert werden. Das Werk hat in der Regel den Status einer eigenständigen juristischen Person, Abrechnungskonten bei Kreditorganisationen, sowie eine eigene Marke. Das Werk besteht aus den Hauptwerkstätten, in denen die Produkte hergestellt werden, den Hilfswerkstätten, die zur Bedienung der Hauptproduktion erforderlich sind, den Funktionsabteilungen, wie z. B. den Labors, und den Leitungsorganen.