Eine Garantie ist eine Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern durch eine juristische oder natürliche Person. Eine Herstellergarantie bedeutet z. B., dass der Hersteller verpflichtet ist, innerhalb der Garantiezeit Mängel am Produkt zu beseitigen oder es gegen ein neues auszutauschen. Eine Bankgarantie ist eine Verpflichtung der Bank, auf Verlangen des Schuldners eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Eine Staatsgarantie impliziert eine Verpflichtung des Staates, Bürgern und juristischen Personen materielle und immaterielle Leistungen zu erbringen. Die Garantie wird mittels eines entsprechenden Vertrags festgelegt (Garantievertrag).