Güterabsender

Ein Güterabsender ist eine juristische oder natürliche Person, die in eigenem Namen oder im Namen des Eigentümers ein Gut an seinen Bestimmungsort versendet. Der Güterabsender wird im Beförderungsvertrag genannt. Es ist seine Pflicht, die Waren in einer Form bereitzustellen, in der sie ihre Integrität bewahren und eine sichere Lieferung gewährleisten können. Wenn ein Unfall, eine Verschmutzung oder Verunreinigung der Umwelt durch das Verschulden des Verladers eintritt, ist der Verlader für die Beseitigung der Folgen verantwortlich.

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