Jahresabschluss

Der Jahresabschluss schließt die Buchführung eines kaufmännischen Geschäftsjahres ab. Ein Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Rechnungslegung, die die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens feststellt und Auskunft über das Geschäftsergebnis und das Betriebsvermögen gibt. Der Jahresabschluss beinhaltet die Buchhaltung, die Rechnungslegungsdokumente sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Grundsätzlich müssen gewerbliche Unternehmen und Kaufleute nach dem deutschen Handels- und Steuerrecht einen Jahresabschluss aufstellen. Es sei denn es handelt sich um Einzelkaufleute, die am ersten bzw. an den letzten zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss nicht überschreiten. Die Jahresabschlussbilanz dient Gläubigern dazu die Ertragslage, Schulden und die gesamtwirtschaftliche Situation eines Betriebs überschauen zu können.

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