Joint Venture

Als Joint Venture (auf Deutsch „gemeinsames Wagnis“) bezeichnet man unterschiedliche Formen von Unternehmenskooperationen zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen. Meist wird ein Joint Venture als Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet, welches aber wirtschaftlich geteilt kontrolliert wird. Die einzelnen Partner des Joint Venture tragen die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko gemeinsam. Zwischen den Parteien wird die Art und Weise des Joint Venture vertraglich festgelegt. Der Begriff stammt aus den USA und so sollte nach dem zweiten Weltkrieg amerikanischen Firmen die Möglichkeit gegeben werden im Ausland mit Geschäftspartnern zu kooperieren.

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