Leasing

Leasing ist die Vermietung von verschiedenen Arten von beweglichen Sachen. Im Rahmen eines Leasingvertrags vermietet eine Partei (der Leasinggeber) Geräte oder anderes Eigentum an eine andere Partei (den Leasingnehmer). Der Leasingnehmer verpflichtet sich, dafür monatliche Zahlungen zu leisten. Am Ende des Vertrages hat er das Recht, die Sache zum Restwert zurückzukaufen. Leasingnehmer profitieren vom Leasing, wenn sie ihre Produktionsanlagen aufrüsten müssen, es sich aber nicht leisten können, die Ausrüstung direkt zum vollen Preis zu kaufen. Ein weiterer Vorteil des Leasings ist, dass keine Steuern auf die geleasten Vermögenswerte anfallen, da die Steuerpflicht erst nach der Formalisierung des Eigentumsrechts entsteht.

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