Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft (auch kurz OHG genannt) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Zwei wesentliche Punkte müssen dabei erfolgen. Zum einen muss zwischen den Gesellschaftern ein formfreier Gesellschaftsvertrag geschlossen werden und zum anderen muss die Gesellschaft Ihre Handels-/Geschäftstätigkeit aufnehmen. Zudem muss die OHG im Handelsregister mit den Gesellschaftern, dem Firmennamen und Sitz und des Unternehmenszwecks eingetragen und angemeldet werden. Die Gesellschafter der OHG haften für Schulden gegenüber Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen (Privat- und Gesellschaftsvermögen). Diese umfassende Haftung hat dazu geführt, dass risikolosere Gesellschaftsformen wie z.B. die GmbH und die GmbH & Co KG (mit beschränkter Haftung) bei der Gründung eines Unternehmens gewählt werden.


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