Offenlegung

Eine Offenlegung bedeutet grundsätzlich die Bekanntgabe von personenbezogenen Daten an einen Dritten. Sie kann durch Übermittlung, Verbreitung oder einer andere Form der Bereitstellung erfolgen. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten kann dabei durch den Betroffenen, einen Beauftragten oder der Bereitstellung der Daten für einen Dritten geschehen. Eine Offenlegung ist z.B. eine Veröffentlichung, die vorgeschrieben ist bevor man ein Patent erteilt bekommt. Sie erfolgt, wenn der Erfinder seine Erfindung in Schriftform eingereicht hat und einer Akteneinsicht zustimmt. Im Weiteren Verfahren wird dann  nach der Offenlegung der Patentantrag folgen.


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