Die Rechtswissenschaft ist die Gesamtheit des juristischen Wissens sowie des praktischen Handelns von Juristen. Sie gliedert sich in die Staats- und Rechtstheorie, wissenschaftliche und angewandte Zweige. Sie umfasst die Kenntnis des Staatsaufbaus, der Rechtsordnung, der Rechtsströmungen, der Rechtsphilosophie, der Familien-, Zivil-, Straf- und anderer Bereiche sowie das Studium der angewandten Disziplinen (Kriminalistik, Forensik, Rechtspsychologie usw.). Jurisprudenz bedeutet auch Hochschulbildung, deren Zweck es ist, Spezialisten in der Jurisprudenz auszubilden. Zu den Spezialisierungen der Rechtswissenschaft gehören das Völkerrecht, das Staatsrecht, das Zivilrecht, etc.