Übernahme

Die Übernahme im unternehmerischen Bereich nennt man auch Akquisition oder Unternehmenskauf (Käufer) oder Unternehmensverkauf (Anbieter). In der Abwicklung handelt es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen teilweise oder ganz vom Anbieter (Verkäufer) an einen Käufer veräußert wird. Es wird bei der Übernahme eine Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des Käufers erfolgen. Der Unternehmenskauf oder der Kauf an Anteilen daran stellt aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Investitionsentscheidung dar.  Eine Übernahme ermöglicht einen besseren Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten und schwächt oder beseitigt die Konkurrenz. So entsteht zum Beispiel gegenüber Lieferanten und Kunden eine größere Verhandlungsmacht.


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