Überziehungszins

Der Überziehungszins ist ein Bestandteil von Kreditbedingungen im Bankwesen, der bei Überziehungen von Kreditlinien, Girokonten ohne Kreditlinie oder einer Überschreitung einer Kreditlaufzeit in Rechnung gestellt wird. Ohne Absprache mit der Bank dürfen Girokonten ohne Kreditlinie nicht überzogen werden. In einem Kreditvertrag wird mit dem Kreditnehmer eine Höchstgrenze für die Kreditinanspruchnahme vereinbart. Diese Höchstgrenze legt die Kreditlinie fest. Banken sind daher vertragsgemäß nicht in der Verpflichtung Überziehungen von Konten und Kreditlinien zuzulassen. Der Überziehungszins wird berechnet wenn die Bank eine Überziehung der vereinbarten Kreditlinie duldet. Hierfür wird ein höherer Zins (der Überziehungszins) als der bis zur vereinbarten Kreditlinie berechnet. Überziehungszinsen sind deshalb höher, das sie für die Bank einen höheren Arbeitsaufwand bedeuten und eine andere Risikobewertung einschließlich erforderlicher zusätzlicher, vorher nicht geplanter Refinanzierung erfordern. Die Höhe der Überziehungszinsen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und sind von Bank zu Bank in der Auslegung und Höhe unterschiedlich.


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