Ursprungserklärung (UE)

Bei der Ursprungserklärung (UE) wird der Ursprung einer Ware auf einer Rechnung angegeben, um zu verdeutlichen, wo die Ware hergestellt wurde. Die EU hat mit verschiedenen Ländern und Wirtschaftsblöcken Präferenzabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser Präferenzabkommen werden die Waren aus dem Land, mit dem ein solches Abkommen geschlossen wurde, von Zöllen und Steuern befreit. Um festzustellen, ob die Waren unter das Präferenzabkommen fallen, muss der Ursprung auf der Handelsrechnung angegeben werden.

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